Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hublify wird betrieben von der e-matters GmbH

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der e-matters GmbH (im folgenden ”E-MATTERS”) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von E-MATTERS, soweit im jeweiligen mit dem Kunden (im folgenden „Kunde“) geschlossenen Vertrag (nachfolgend ”Vertrag”) keine entgegenstehenden Regelungen zwischen den Parteien getroffen werden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt E-MATTERS nicht an, es sei denn, E-MATTERS hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gliedern sich in folgende Abschnitte:

  • A. Allgemeine Bestimmungen
  • B. Besondere Bestimmungen Softwarekauf
  • C. Besondere Bestimmungen Softwareerstellung
  • D. Besondere Bestimmungen Softwarepflege
  • E. Besondere Bestimmungen Dienstleistungen


Die unter A. aufgeführten Allgemeinen Bestimmungen gelten für sämtliche Leistungen. Ergänzend hierzu gelten die leistungsspezifischen besonderen Bestimmungen unter B. bis E.

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1 Angebote von E-MATTERS verlieren nach Ablauf von 6 Wochen ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb dieses Zeitraums vom Kunden angenommen werden.
2.2 Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines von E-MATTERS übermittelten Angebots durch den Kunden oder der ausdrücklichen Annahme eines von E-MATTERS übermittelten Angebots durch den Kunden per Email oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages zustande. Für Vertragsschlüsse über den Online-Shop von E-MATTERS gilt A.2.2 nicht, sondern ausschließlich die Regelung in A.2.3.
2.3 Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" gibt der Kunde eine Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Artikel ab. Diese Bestellung über den Online-Shop stellt ein bindendes Angebot des Kunden dar. E-MATTERS wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich mit einer E-Mail bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. E-MATTERS ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihr anzunehmen. Die Annahme wird von E-MATTERS durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt. Damit wird der Vertrag wirksam.

3. Preise, Zahlung

3.1 Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzüge zu dem im jeweiligen Vertrag vereinbarten Zahlungsziel fällig. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für den Fall, dass kein Zahlungsziel vereinbart wurde, sind die Rechnungen ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Die Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung und Zoll trägt der Kunde. Für Bestellungen über den Online-Shop gilt A.3.1 nicht, sondern ausschließlich die Regelung in A.3.2.
3.2 Für Bestellungen über den Online-Shop gelten ausschließlich die auf hublify.io veröffentlichten Zahlungsbedingungen.

4. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

4.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
4.2 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Lieferung, Gefahrübergang

5.1 E-MATTERS wählt Verpackung und Versandart für alle Lieferungen von Software und sonstigen Erzeugnissen (nachfolgend als ”Ware” bezeichnet) nach sorgfältigem kaufmännischen Ermessen.
5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.
5.3 E-MATTERS ist in für den Kunden zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt, die als Teilerfüllung gelten.

6. Haftung

6.1 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet E-MATTERS nicht. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich die Haftung von E-MATTERS auf den nach der Art der Ware oder Leistung vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
6.2 Die Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei E-MATTERS zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens sowie für den Fall, dass Schäden auf das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder das sonstige Nichterfüllen einer Garantie zurückgehen.
6.3 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung aufgrund vor-, neben- und außervertraglicher Ansprüche.
6.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
6.5 Soweit die Haftung von E-MATTERS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer sowie sonstige Erfüllungsgehilfen.

7. Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäße Datensicherungen durchzuführen und die Soft- und Hardwareumgebung der Software ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 E-MATTERS behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen aus dem Vertrag vor.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die im Eigentum von E-MATTERS stehenden Waren mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren und ausreichend zu versichern.

9. Geheimhaltung

9.1 E-MATTERS und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über den Vertragspartner unbefristet streng geheim zu halten. Das gilt neben den betrieblichen Organisationsabläufen besonders für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eindeutig erkennbar sind.
9.2 Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Informationen, welche sich zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung durch die eine Vertragspartei bereits im Besitz der anderen Vertragspartei befinden, offenkundig sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden. Die Vertragspartei, die sich auf eine solche Ausnahme beruft, trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahme.

10. Abtretung von Rechten und Pflichten

10.1 E-MATTERS kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Verpflichtungen auch hinreichend qualifizierte Dritte einsetzen. In diesem Fall gewährleistet E-MATTERS weiterhin als Vertragspartner des Kunden die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Vertragspflichten gegenüber dem Kunden.
10.2 E-MATTERS ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen obliegenden Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. E-MATTERS wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
10.3 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung von E-MATTERS abtreten.

11. Höhere Gewalt

Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger von E-MATTERS nicht vorhersehbarer, nicht verschuldeter und nicht beeinflussbarer, außergewöhnlicher Umstände, die E-MATTERS daran hindern, die Ware zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verschiebt sich der Liefertermin bzw. verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

12. Nennung des Kunden als Referenz

Der Kunde räumt E-MATTERS das Recht ein, die Firma und das Firmenlogo des Kunden zum Zwecke der Eigenwerbung auf der Website von E-MATTERS und auf Werbematerialien von E-MATTERS sowie bei Produktpräsentationen und auf Messen zu verwenden.

13. Sonstige Bestimmungen

13.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von E-MATTERS.
13.2 Für diese Geschäftsbedingungen und den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.3 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
13.4 Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13.5 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt werden.

B. Besondere Bestimmungen für die Lieferung von Standardsoftware (Softwarekauf)

1. Liefergegenstand

1.1 Die Software wird dem Kunden je nach Bestellung auf einem Datenträger übergeben oder auf hublify.io zum Download bereitgestellt.
1.2 Die Funktionalitäten der Software ergeben sich aus der unter hublify.io zum Zeitpunkt des Kaufes veröffentlichten Programmbeschreibung.
1.3 Die Installation der Software sowie die Erbringung von Schulungsleistungen durch E-MATTERS sind nicht Gegenstand des Vertrages, es sei denn, die Vertragsparteien haben die Erbringung solcher Leistungen und eine entsprechende Vergütung ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Nutzungsrechteeinräumung, Nutzungsumfang

2.1 E-MATTERS räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises das Recht ein, das vereinbarte Computerprogramm samt elektronischer Bedienungsanleitung (nachfolgend zusammen “Software”) in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit.
2.2 Die Software darf ausschließlich im Rahmen des im Vertrag konkret festgelegten Anwendungsbereiches genutzt werden.
2.3 Der Kunde erhält keine Rechte an dem Quellcode der Software oder an dazugehörigen Programmbibliotheken, außer dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Quellcode von Software wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden ist.
2.4 Der Kunde darf die Software weder in Teilen noch im Ganzen vermieten, verleihen und/oder unterlizenzieren und/oder Dritten zugänglich machen.
2.5 Der Kunde kann sich auf seine Kosten eine Kopie für Sicherungszwecke anfertigen. Sofern Originale mit einem Urheberrechtsvermerk versehen sind, hat er diesen auch auf Kopien anzubringen.
2.6 Soweit es nach dem Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich gestattet ist, darf die von E-MATTERS gelieferte Software nicht zurückentwickelt, dekompiliert oder entassembliert werden.
2.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Software gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn dies ist erforderlich, um die störungsfreie Programmnutzung zu erreichen.
2.8 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
2.9 Der Kunde darf das Einsatzrecht für die Software auf einen anderen Anwender übertragen, wenn er auf den Einsatz der Software verzichtet. Im Falle der Übertragung hat der Kunde dem Erwerber sämtliche Kopien der Software (inklusive aller älteren Versionen), die elektronische Bedienungsanleitung sowie alle dazugehörigen Unterlagen zu übergeben und alle beim Kunden vorhandenen Kopien der Software zu löschen.

3. Mängelgewährleistung

3.1 Der Kunde hat Ansprüche wegen Mängeln nur, wenn und soweit gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Aufzeichnungen nachgewiesen werden können. Der Kunde hat E-MATTERS vollständige, unverzügliche und hinreichend präzise Fehlermeldungen einschließlich zur Fehleranalyse geeigneter Daten und Protokolle bereitzustellen.
3.2 Ist das von E-MATTERS gelieferte Produkt mangelhaft und wurde der Mangel rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügt, beschränken sich die Ansprüche des Kunden zunächst auf Nacherfüllung. Im Falle der Nacherfüllung steht E-MATTERS das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung zu.
3.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
3.4 Die Mängelansprüche - mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen - verjähren in einer Frist von 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche gilt A.6. dieser AGB.
3.5 Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert, bestehen Ansprüche wegen Mängeln nur, wenn der Kunde nachweist, dass der Mangel nicht auf der Veränderung beruht.
3.6 E-MATTERS übernimmt keine Garantien, es sei denn eine solche wird ausdrücklich schriftlich zwischen E-MATTERS und dem Kunden unter Verwendung des Begriffs „Garantie“ vereinbart.
3.7 Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Mängelhaftungsverpflichtung von E-MATTERS zuzuordnen ist (Scheinmangel), kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von E-MATTERS zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.

C. Besondere Bestimmungen für Softwareerstellung

1. Vertragsgegenstand

1.1 E-MATTERS erstellt gemäß der dem Vertragsschluss zu Grunde liegenden Leistungsbeschreibung Software für den Kunden. Die Leistungsbeschreibung beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Kunden. Die Leistungsbeschreibung gibt die geschuldete Beschaffenheit der Software abschließend wieder.
1.2 Die Software wird einschließlich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) übergeben.

Die Lieferung oder Erstellung einer weitergehenden Dokumentation bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
1.3 Die Erbringung von Beratungs- und Schulungsleistungen sowie die Integration/Installation von erstellter Software auf Hardwaresystemen des Kunden ist von E-MATTERS nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung geschuldet.
1.4 Das dem Kunden von E-MATTERS zu überlassende Vervielfältigungsstück der Software beinhaltet nur den Objektcode.

2. Nutzungsrechte

2.1 E-MATTERS räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises das Recht ein, das vereinbarte Computerprogramm samt elektronischer Bedienungsanleitung (nachfolgend zusammen “Software”) in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden.
2.2 Die Regelungen aus B.2.2. bis B.2.9 dieser AGB finden entsprechende Anwendung.

3. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden

3.1 Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche des Kunden nach Auftragserteilung oder -abnahme wird E-MATTERS daraufhin prüfen, ob und zu welchen Bedingungen sie durchführbar sind. Während der Überprüfung ruhen die Leistungs- und Lieferpflichten von E-MATTERS. Erfordert der Änderungswunsch des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, kann E-MATTERS dem Kunden den Überprüfungsaufwand berechnen.
3.2 Nach erfolgter Überprüfung wird E-MATTERS dem Kunden unverzüglich ihre Zustimmung oder Ablehnung mitteilen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen werden jedoch nur dann Vertragsinhalt, wenn hierüber eine schriftliche Vereinbarung - auch hinsichtlich der zusätzlichen Vergütung und der Verlängerung der ursprünglichen Leistungs- und Lieferfristen zwischen E-MATTERS und dem Kunden getroffen wird.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden

4.1 Der Kunde wirkt zur Vertragserfüllung im erforderlichen Umfang mit. Dazu wird der Kunde folgende Leistungen erbringen:

  • Mitteilung sämtlicher fachlicher und funktionaler Anforderungen des Kunden an die Software
  • Rechtzeitige Bereitstellung der für die Tätigkeiten von E-MATTERS notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen
  • Benennung eines sachkundigen Mitarbeiters gegenüber E-MATTERS, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann
  • Unentgeltliches Stellen von qualifiziertem Personal im erforderlichen Umfang
  • Unterstützung bei der Klärung offener Punkte, bei Prüfungen sowie Tests
  • Regelmäßige, gefahrentsprechende Datensicherung durch den Kunden


4.2 Der Kunde hat sämtliche Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und im erforderlichen Umfang zu erbringen.
4.3 Die Einhaltung der vereinbarten Leistungs- und Lieferfristen setzt die Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Leistungs- und Lieferfristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn E-MATTERS die Verzögerung zu vertreten hat.

5. Abnahme

5.1 Hat die durch E-MATTERS zu liefernde Software die vertragsgemäße Beschaffenheit, erfolgt die Abnahme durch den Kunden. Die Abnahmeerklärung bedarf der Schriftform (Abnahmeprotokoll). Das Abnahmeprotokoll ist nach erfolgreich durchgeführter Abnahmeprüfung von E-MATTERS zu erstellen und vom Kunden gegenzuzeichnen.
5.2 E-MATTERS wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft der jeweiligen Leistung oder Teilleistung mitteilen und diese für den Kunde in einer Testumgebung zur Abnahme und zur Durchführung der Abnahmeprüfung bereit stellen. Unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung, führen der Kunde und E-MATTERS eine Abnahmeprüfung durch.
5.3 Festgestellte Fehler der abzunehmenden Leistung oder Teilleistung sind nach folgenden Fehlerklassen zu unterscheiden:

  • Fehlerklasse 1: Der Fehler führt dazu, dass die Software insgesamt oder der abzunehmende Teil der Software nicht genutzt werden kann.
  • Fehlerklasse 2: Der Fehler bedingt bei wichtigen Funktionen erhebliche Nutzungseinschränkungen, die nicht für eine angemessene, dem Kunden zumutbare Zeitdauer durch geeignete Maßnahmen umgangen werden können.
  • Fehlerklasse 3: Alle sonstigen Fehler.


Der Kunde ist zu einer Verweigerung der Abnahme nur wegen der Fehler der Fehlerklassen 1 und 2 berechtigt. Fehler der Fehlerklasse 3 hindern die Abnahmefähigkeit der Leistung nicht, sondern sind im Rahmen der Gewährleistung zu beheben. Sie werden in der schriftlichen Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten.
5.4 Scheitert die Abnahme, wird E-MATTERS die abnahmehindernden Mängel unverzüglich beseitigen und die Leistungen erneut zur Abnahme bereitstellen.
5.5 Wenn der Kunde nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, kann ihm E-MATTERS schriftlich eine Frist von einer Woche zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunden innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.
5.6 Solange E-MATTERS die schriftliche Abnahmebestätigung des Kunden nicht übergeben wurde, ist der Kunde zur Nutzung der Software nicht berechtigt.
5.7 Nutzt der Kunde die Software vor Erteilung der Abnahmebestätigung dennoch im produktiven Einsatz, gilt dies als Abnahme.

6. Gewährleistung

Die Regelungen aus B.3.1 bis B.3.7 dieser AGB finden entsprechende Anwendung.

D. Besondere Bestimmungen für Softwarepflege

1. Umfang der Softwarepflege

Die Softwarepflege (nachfolgend ”Pflege”) umfasst die im Vertrag ausdrücklich genannten Leistungen bezüglich der dort genannten Pflegeobjekte.

2. Grenzen des Leistungsumfangs

2.1 Die Pflege umfasst insbesondere nicht: die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden; die Beseitigung von Schäden und Störungen, die durch Umweltbedingungen am Aufstellungsort, durch Fehler oder Nichtleistung der Stromversorgung, fehlerhafte Hardware oder sonstige, nicht von E-MATTERS zu vertretene Einwirkungen verursacht werden sowie die Pflege von Software, die nicht von E-MATTERS hergestellt worden ist, soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart worden ist.
2.2 Verkauft der Kunde die Software, ist E-MATTERS nicht mehr zur Pflege verpflichtet.

3. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Bestimmungen in C. 4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend.

5. Pflegevergütung

5.1 Die im Vertrag vereinbarte Pflegevergütung wird nach Monatsabschnitten berechnet und ist am 1. Werktag eines jeden Monats im voraus fällig.
5.2 Nach Ablauf von zwei Jahren kann E-MATTERS die Pflegevergütung angemessen erhöhen, sofern und soweit sich die bei E-MATTERS für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten erhöht haben. E-MATTERS wird den Kunden spätestens einen Monat vor der Änderung schriftlich in Kenntnis setzen. Beträgt die Erhöhung der Pflegevergütung mehr als 10 % des bisherigen Preises, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin zu.

6. Laufzeit, Kündigung

6.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann –erstmals nach einer Laufzeit von einem Jahr- mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalender-Quartals gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
6.2 Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird. Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.

E. Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen

1. Vertragsgegenstand

E-MATTERS führt weitere Dienstleistungen wie z.B. Beratungsleistungen und Schulungen für den Kunden durch, soweit diese schriftlich zwischen E-MATTERS und dem Kunden vereinbart werden.

2. Vergütung

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, sind weitere Leistungen durch den Kunden zu angemessenen und marktüblichen Konditionen zu vergüten.

Stand 19.12.2012

Hublify Wave