KYC

Definition & Bedeutung

KYC steht für „Know your Customer”. KYC-Prüfungen sind Zertifizierungsprozesse, um die Compliance-Anforderungen an die Plattform zu erfüllen. Der Marktplatzbetreiber interagiert zwischen Käufern und Verkäufern und ist damit verantwortlich für die Sicherheit der Transaktionen. 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert auf Basis der EU-Zahlungsdiensterichtline PSD2 eine Verifizierung der Identität der Geschäftspartner, um Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Das KYC-Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben.

Als Marktplatzbetreiber ist man also verpflichtet, Informationen zur Identität und Integrität der Kunden und Partner zu erheben und diese zu regelmäßig zu prüfen. Man spricht auch von KYB (Know your Business), wenn man die Informationen zu den Verkäufern auf der Plattform erhebt.

Was muss für KYC erhoben werden?

Diese Informationen unterscheiden sich je nach Person – für natürliche Personen müssen Ausweisdokumente erhoben werden, für juristische Personen die Unternehmensdaten. KYC-Prüfungen können sich auch mit der Zeit ändern – es könnten also andere Daten notwendig sein, die dann nicht nur für Neukunden, sondern auch Bestandskunden eingeholt werden müssen. Aufgrund der Komplexität, die die KYC-Prüfung mit sich bringt, kann es sich oft lohnen, einen Payment Service Provider (PSP) einzuschalten. Dieser kümmert sich um diese Prüfung und übernimmt damit die Verantwortung.

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