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Marketplace-Glossar

Fachbegriffe rund um Marketplace und Payment

Im Bereich Marketplace gibt es viele Fachbegriffe, die einer Erklärung erfordern. Hier fassen wir einige zusammen.

BaFin-konform

Marktplatzbetreiber agieren als Vermittler zwischen dem Endkunden und dem Händler. Der Zahlungseingang seitens des Kunden und dessen Weiterleitung an Dritte unterliegt rechtlichen Vorschriften, um die Zahlungen des Käufers zu schützen. Das eingegangene Geld muss bis zur Leistungserbringung des Händlers und Auszahlung an Dritte auf einem Treuhandkonto hinterlegt sein.

Betreiber eines Marktplatzes unterliegen seit Inkrafttreten der EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 der Auflage, dass Zahlungsprozesse BaFin-konform ablaufen müssen. Das bedeutet, dass eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine Freistellung zur Zulassungspflicht vorliegen muss – andernfalls muss ein Payment Service Provider (PSP) zwischengeschaltet werden, der für die Verwaltung und Sicherheit der Transaktionen zuständig ist.

Ein Marktplatz wird dann rechtskonform geführt, wenn:

  • ein Register der wirtschaftlich Berechtigten vorliegt
  • Eine KYC-Prüfung der Merchants durchgeführt worden ist
  • Die PSD2 Regulation eingehalten werden.

Mehr Informationen zur BaFin-Konformität gibt es in unserem Glossar: BaFin-Konform.


Dropshipping

Beim Dropshipping hält ein Händler kein eigenes Lager vor, sondern arbeitet mit einem Dropshipper zusammen, der die Ware direkt an den Endkunden verschickt. Der Händler kümmert sich um die Akquise, gibt die Bestellungen an den Dropshipper weiter und verwaltet ggf. die Kommunikation zum Kunden. Der Dropshipper kümmert sich um die Logistik und den Versand – oft aus dem Ausland. Das Geschäftsmodell Dropshipping unterscheidet sich stark vom Marktplatz.

Wie Dropshipping funktioniert findet sich in unserem Glossar: Dropshipping


KYC / KYB

KYC steht für "Know your Customer" bzw. "Know your Business" und bedeutet eine Verifizierung der Merchants, um Compliance-Anforderungen als Marktplatz zu erfüllen. Dafür müssen zu den auf dem Marktplatz agierenden Verkäufern bestimmte Daten erhoben werden wie z.B. Auszug aus dem nationalen Register, Status oder Identifikationsdokumente für Personen (z.B. Reisepass oder Personalausweis, legales Dokument mit Adresse). Der Marktplatzbetreiber muss also Sorge dafür tragen, dass diese Daten der Realität entsprechen und die Sicherheit der Transaktion gewährleistet ist.

Die KYC-Prüfung kann je nach Geschäftspartner unterschiedlich aufwändig ausfallen und gestaltet sich insbesondere für global agierende Marktplätze schnell als komplex. In der Regel werden KYC-Aktivitäten während des Onboardings und der laufenden Überwachung während des gesamten Kundenlebenszyklus durchgeführt.

Mehr Informationen zu KYC gibt es in unserem Glossar: KYC


Marktplatz

Ein Marktplatz ist eine Verkaufsplattform, auf der zugleich mehrere Händler verkaufen. Für den Kunden ist das Kauferlebnis nicht anders als ein herkömmlicher Online-Shop: Ein Warenkorb, ein Checkout. Im Hintergrund stehen aber mehrere Händler hinter den erworbenen Produkten und ein Betreiber hinter dem eigentlichen Marktplatz. Das Besondere am Marktplatz ist, dass ein Kunde mehre Käufe zugleich machen kann, also mehrere Kaufverträge gleichzeitig abschließt. 

Mehr Informationen zum Marktplatz gibt es in unserem Glossar: Marktplatz



Pay-In / Pay - Out

Pay-In und Pay-Out sind Begriffe, die den Geldfluss innerhalb eines Marktplatzes beschreiben. Pay-In beschreibt hierbei den Inflow von Geld vom Kunden zum Marktplatz, Pay-Out den Outflow von Geld vom Marktplatz an den Verkäufer.

  • Wenn der Kunde ein Produkt auf dem Marktplatz erwirbt und dafür zahlt, fließt das Geld vom Konto des Kunden zum Marktplatz, oder dessen PSP. Dieser Prozess wird Pay-In genannt.
  • Nachdem der Marktplatz seinen Anteil an Provision abgezogen hat, fließt das Geld an den Verkäufer, der das Produkt auf dem Marktplatz anbietet. Dieser Prozess nennt sich Pay-Out.



PSD2

PSD2 steht für „European Payment Services Directive 2”. Diese Zahlungsrichtlinie ist seitens der EU zum 01.01.2018 in Kraft getreten und ist nicht nur für Banken oder FinTech-Unternehmen relevant, sondern auch für Marktplatzbetreiber, die für die Sicherheit von Transaktionen zwischen Kunden und Dritten (Händlern) verantwortlich sind. Die PSD2 als neue Form der PSD konzentriert sich auf elektronische Zahlungen und ist mit der Expansion von Online-Marktplätzen eine Notwendigkeit geworden. Sie will Verbraucher vor Betrug bei Online-Zahlungen schützen und gleichzeitig Innovationen im eCommerce ermöglichen. Im europäischen Wirtschaftsraum ist die PSD2 obligatorisch.

Die PSD2-Richtlinie nennt zwei Aktionen, die ein Marktplatz nicht gleichzeitig ausüben darf: Kontrolle und Eigentum von Geldern. Um den neuen Herausforderungen zu begegnen, können Unternehmen entweder Inhouse-Payment-Departments aufbauen und eine eigene Bafin-Lizenz beantragen oder einen externen Zahlungsdienstleister (PSP) in Anspruch nehmen.

Mehr Informationen zur PSD2 und wie man sie erfüllt gibt es in unserem Glossar: PSD2


PSP (Payment Service Provider)

Ein Payment Service Provider ist ein Zahlungsdienstleister, der die Transaktionen eines Online-Shops oder Marktplatzes abwickelt. Der PSP ist quasi das verbindende Element zwischen Händler, Kunde und Anbieter der Bezahlmethode und ist daher für den Marktplatzbetreiber der eine Vertrags- und Ansprechpartner für die Zahlungsabwicklung. 

Ein PSP kann für den Händler oder Marktplatzbetreiber folgende Aufgaben übernehmen:

  • Bonitätsprüfung
  • Fraud Prevention
  • Zahlungen kundenseitig annehmen
  • Einnahmen treuhänderisch verwalten
  • Zahlungen an die Merchants übergeben
  • Rückerstattungen vornehmen
  • Rechtliche Schritte beim Zahlungsausfall

Ein PSP kümmert sich um die technische Abwicklung der Zahlungen und stellt mit einer Schnittstelle verschiedene Bezahlmethoden, die bereits integriert sind, zur Verfügung.

Mehr Informationen zu PSP und wieso sich ein PSP lohnt gibt es in unserem Glossar: PSP

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